Die Trinkwasservordnung, bzw. der Entwurf der bayerischen Ausführungsverordnung schreibt vor, dass Trinkwasserproben nur noch von „zugelassenen“ Personen entnommen werden.
Unsere Kunden können Trinkwasserproben im Rahmen der TrinkwV natürlich weiterhin selbst entnehmen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Probenehmer hat an einer anerkannten 2-tägigen Probenehmerschulung teilgenommen.
Nach spätestens 5 Jahren sollte der Probenehmer eine Auffrischungsschulung besuchen.
Der Probenehmer ist in unser QM-System eingebunden.
Probenahmegefäße
Es werden nur die vom IfU ausgegebenen Probenbehältnisse benutzt:
sterile 250ml Schottflasche mit rotem Schraubverschluss oder sterile PE-Flasche, mit Natriumthiosulfat
PE-Flasche für Vor-Ort-Messungen und chemische Parameter
ggf. weitere Behältnisse, je nach Untersuchungsumfang
Probenahmetechnik (DIN EN ISO 19458:06/12 und DIN ISO 5667-5:2011/02)
Die Probenahme erfolgt nach einer der unten angegebenen Techniken.
Mindestens 50% der Ortsnetzproben sind nach Zweck b zu entnehmen.
Zur Messung von Vorortparametern werden IfU-kalibrierte Messgeräte benutzt.
Zweck
Qualität des Wassers
Desinfektion,
Abflammen
Spülung
typische Entnahmestellen
a
in der Haupwasserleitung
ja
ja
Brunnen, Quellen, Hochbehälter, Wasserwerk
b
in der Hausinstallation
ohne Einfluss der Entnahmearmatur
ja
1 Liter
Ortsnetz, Endverbraucher Zapfhahn
c
wie es verwendet wird
nein
nein
Ortsnetz, Endverbraucher Zapfhahn
Vorschrift zur Entnahme von Wasserproben für mikrobiologische Untersuchungen
Entfernen von Sieb, Perlator, Schlauchanschluss, Dichtungen (Zweck a+b)
Hahn abflammen (Zweck a+b)
1 Liter ablaufen lassen (Zweck b)
Ablaufen lassen bis zur Temperaturkonstanz (Zweck a)
Flaschen zu ca. 5/6 füllen, Flaschen nicht ausspülen, Flaschenhals nicht berühren, sofort wieder verschließen